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Gebühren Krippe

Für den Besuch unserer Kindertagesstätte werden Elternbeiträge erhoben, deren Höhe sich nach der Dauer des Besuchs in der Kinderkrippe oder im Kindergarten und den vereinbarten Buchungszeiten richtet.

Diese Details werden im Bildungs- und Betreuungsvertrag zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger festgelegt. Der Elternbeitrag ist für das gesamte Betreuungsjahr zu zahlen, einschließlich Schließzeiten und Abwesenheit des Kindes.

Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Hlgst. Dreifaltigkeit“ zieht den Beitrag per Lastschriftverfahren vom Konto der Eltern ein.

Buchungszeiten / TagKosten / Monatmax Stunden / Woche
3-4 Stunden 150,00 €max. 20 Stunden
4-5  Stunden 160,00 €max. 25 Stunden
5-6  Stunden 170,00 €max. 30 Stunden
6-7  Stunden 180,00 €max. 35 Stunden
7-8  Stunden 190,00 €max. 40 Stunden
8-9  Stunden 200,00 €max. 45 Stunden

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Frühstücksbuffet *

monatliche Pauschale von 20,00 €.

Spielgeld *

monatliche Pauschale von 4,00 €

* Beide Beträge werden mit dem Elternbeitrag monatlich eingezogen

Mittagsessen

Die Gebühren für das Mittagessen werden mit dem Elternbeitrag eingezogen. Auch die Gebühr für das Mittagessen ist für das gesamte Betreuungsjahr zu bezahlen, auch für Schließzeiten sowie Abwesenheit des Kindes

Essen / WocheKosten / Monat
1 x Mittagessen 14,00 €
2 x Mittagessen28,00 €
3 x Mittagessen42,00 €
4 x Mittagessen56,00 €
5 x Mittagessen70,00 €

Weitere Infos

Familie

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten oder die Kinderkrippe, so beträgt der monatliche Beitrag bei zwei Kindern für das ältere Kind nur noch die Hälfte.

Krippenzuschuss

Für alle Krippenkinder besteht die Möglichkeit einen Zuschuss von bis zu 100 € pro Monat beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ selbst zu beantragen. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze gezahlt. Weitere Informationen und der Antrag ist im Internet unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zu finden.

Umbuchungen

Umbuchungen der Betreuungszeiten sind jeweils schriftlich bis zum 15. des Monats für den Folgemonat möglich. Höherbuchungen wegen Mehrbedarf an Buchungszeit sind nur möglich, wenn ausreichend Personalkapazität vorhanden ist.