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KiGa Gebühren

Für den Besuch unserer Kindertagesstätte werden Elternbeiträge erhoben, deren Höhe sich nach der Dauer des Besuchs in der Kinderkrippe oder im Kindergarten und den vereinbarten Buchungszeiten richtet.

Diese Details werden im Bildungs- und Betreuungsvertrag zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger festgelegt. Der Elternbeitrag ist für das gesamte Betreuungsjahr zu zahlen, einschließlich Schließzeiten und Abwesenheit des Kindes.

Die katholische Pfarrkirchenstiftung „Hlgst. Dreifaltigkeit“ zieht den Beitrag per Lastschriftverfahren vom Konto der Eltern ein.

Buchungszeiten / TagKosten / Monatmax Stunden / Woche
3-4 Stunden 100,00 € max. 20 Stunden
4-5  Stunden 110,00 € max. 25 Stunden
5-6  Stunden 120,00 €max. 30 Stunden
6-7  Stunden 130,00 €max. 35 Stunden
7-8  Stunden 140,00 €max. 40 Stunden
8-9  Stunden 150,00 €max. 45 Stunden

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Frühstücksbuffet *

monatliche Pauschale von 20,00 €.

Spielgeld *

monatliche Pauschale von 4,00 €

* Beide Beträge werden mit dem Elternbeitrag monatlich eingezogen

Mittagsessen

Die Gebühren für das Mittagessen werden mit dem Elternbeitrag eingezogen. Auch die Gebühr für das Mittagessen ist für das gesamte Betreuungsjahr zu bezahlen, auch für Schließzeiten sowie Abwesenheit des Kindes

Essen / WocheKosten / Monat
1 x Mittagessen 14,00 €
2 x Mittagessen28,00 €
3 x Mittagessen42,00 €
4 x Mittagessen56,00 €
5 x Mittagessen70,00 €

Weitere Infos

Familie

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten oder die Kinderkrippe, so beträgt der monatliche Beitrag bei zwei Kindern für das ältere Kind nur noch die Hälfte.

Kindergartenzuschuss

In Bayern leistet der Staat zur Entlastung der Familien einen Zuschuss von 100 € pro Monat für alle Kindergartenkinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben (bis Ende des Kalenderjahres mit Wirkung ab September des Kitajahres) bis zum Schuleintritt. Der Zuschuss wird mit dem monatlich abgezogenen Elternbeitrag verrechnet. Die Frühstückspauschale, das Mittagessen und das Spielgeld sind davon ausgenommen.

Umbuchungen

Umbuchungen der Betreuungszeiten sind jeweils schriftlich bis zum 15. des Monats für den Folgemonat möglich. Höherbuchungen wegen Mehrbedarf an Buchungszeit sind nur möglich, wenn ausreichend Personalkapazität vorhanden ist.