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Ausbildung

Studierende der Fachakademie für Sozialpädagogik absolvieren bei uns komplette Praxisjahre im Rahmen des sozialpädagogischen Seminars während ihrer Ausbildung zur Erzieherin. Ebenso verbringen SchülerInnen, die den Berufsabschluss des Kinderpflegers/ der Kinderpflegerin anstreben, ihre Praxiseinheiten in unserer Kita. Auch ermöglichen wir jungen Menschen in der Phase der Berufsfindung bei Wochen- bzw. Blockpraktika Einblicke in die pädagogische Berufswelt. Es ist uns ein großes Anliegen einen hohen fachlichen Standard für die Praxiseinheiten unserer Praktikanten bieten zu können, um ihnen einen guten Start ins Berufsleben zu ermöglichen.


 

Pädagogische Fachkraft – Erzieher(in):

  • Vorraussetzung: Mittlere Reife und / oder Abschluss der Kinderpflegeausbildung
  • Ausbildungsdauer: 4 Jahre – sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) mit wöchentlichem Wechsel von Praxiseinheit in der sozialpädagogischen Einrichtung und Unterrichtseinheit an der Fachakademie für Sozialpädagogik, zwei Jahre Vollzeitunterricht an der Fachakademie für Sozialpädagogik und abschließend Anerkennungsjahr mit Erwerb des Diploms zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher.
  • Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden.
  • Der staatlich anerkannte Abschluss berechtigt zur Leitung einer Kindergruppe oder Kindertagesstätte.
  • weiterer Ausbildungsweg OptiPrax mit Ausbildungsdauer 3 Jahre mit Voraussetzung einer anderen abgeschlossenen Berufsausbildung. Während der dreijährigen vergüteten Ausbildung erfolgen theoretische und praktische Ausbildungsphasen in Kombination.

Pädagogische Ergänzungskraft – Kinderpfleger(in):

  • Vorraussetzung: Hauptschulabschluss
  • Ausbildungsdauer: 2 Jahre
  • 2 Jahre Berufsfachschule für Kinderpflege verbunden mit einem wöchentlichen Praxistag in sozialpädagogischen Einrichtungen. Schriftliche Prüfung in 9 Fächern und praktische Prüfung
  • Der staatlich anerkannte Abschluss berechtigt unter anderem zur Zusammenarbeit mit einer pädagogischen Fachkraft in einer Krippen- oder Kindergartengruppe. Pädagogische Ergänzungskräfte sind voll aufsichtspflichtberechtigt.
  • Der Abschluss berechtigt zum Besuch der Fachakademie für Sozialpädagogik.

Pädagogische Ergänzungs- und Fachkräfte

Zusätzlich zu den beschriebenen regulären Ausbildungswegen hat das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ein neues Gesamtkonzept erstellt für die Qualifizierung von neuen pädagogischen Ergänzungskräften und pädagogischen Fachkräften. Die Qualifizierungen sind modular, flexibel und anschlussfähig aufgebaut sowie berufsbegleitend und praxisfähig angelegt. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Wegen, die zum qualifizierten Berufsabschluss führen, sind auf der Internetseite des Ministeriums einzusehen.

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